In enger Zusammenarbeit mit Ihrem Hausarzt erbringen unsere Fachkräfte verordnete Behandlungspflegeleistungen (§ 37 Abs. 2 SGB V).
Hierzu gehören z.B:
Die Kosten hierfür übernimmt bei Vorliegen der Voraussetzungen Ihre Krankenkasse mit evtl. Eigenbeiligung (sofern noch keine Befreiung vorliegt).