Behandlungspflege

In enger Zusammenarbeit mit Ihrem Hausarzt erbringen unsere Fachkräfte verordnete Behandlungspflegeleistungen (§ 37 Abs. 2 SGB V).

Hierzu gehören z.B:

  • Das Stellen und Verabreichen von Medikamenten
  • Verbandswechsel
  • Injektionen
  • Anziehen von Kompressionsstrümpfen
  • Blutdruckmessungen usw.

Die Kosten hierfür übernimmt bei Vorliegen der Voraussetzungen Ihre Krankenkasse mit evtl. Eigenbeiligung (sofern noch keine Befreiung vorliegt).