Zuzahlung

Hinweise zur Zahlungspflicht des Eigenanteils für Versicherte der Gesetzlichen Krankenkassen:

Seit Januar 2004 müssen Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen innerhalb eines Kalenderjahres für längstens achtundzwanzig Tage einen Eigenanteil je Kalendertag an das Krankenhaus zahlen. Das Krankenhaus leitet diesen Betrag an die Krankenkasse weiter (§ 39 Abs. 4 SGB V). Die Zuzahlungpflicht besteht nicht:

 

  • für Patienten bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres
  • für Wöchnerinnen, sofern der Klinikaufenthalt nicht länger als 6 Tage nach der Entbindung andauert
  • bei Betriebsunfällen
  • bei teilstationärer Behandlung


Der Eigenanteil ist gesetzlich auf 10,00 Euro je Behandlungstag festgesetzt.

Bitte entrichten Sie den Eigenanteil spätestens bei Ihrer Entlassung, damit dieser möglichst zeitnah an die Krankenkasse übermittelt werden kann. Bewahren Sie die von uns ausgestellte Quittung bis zum Jahresende auf und legen Sie diese bei einem erneuten Klinikaufenthalt unaufgefordert vor!